Forum D – Entwicklungen und Reformvorschläge im Recht der Teilhabe und Prävention
Übersicht
2008
- Beitrag 1/2008 – Bieritz-Harder „Die Rechtsgrundlagen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Teil 2)“
2007
- Beitrag 3/2007 – Bieritz-Harder „Die Rechtsgrundlagen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Teil 1)“
- Beitrag 2/2007 – Welti „Leistungen zur Teilhabe und Verfahrenspflichten des SGB IX für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II“
- Beitrag 1/2007 – Haines „5 Jahre SGB IX – was hat sich bewährt?“
2006
- Beitrag 1/2006 – Welti „Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten der Sozialleistungsträger zur betrieblichen Wiedereingliederung und Prävention“
Forum D Diskussionsbeitrag 1/2008:
„Die Rechtsgrundlagen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Teil 2)“
(Zitiervorschlag: Bieritz-Harder „Die Rechtsgrundlagen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Teil 2)“ in Diskussionsforum D, Beitrag 1/2008 auf www.iqpr.de)
Im zweiten Zeil Ihres Beitrags über die Rechtsgrundlagen der Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben Teil erörtert die Autorin Professor Renate
Bieritz-Harder, in welchen Vorschriften bzw. unter welchen Voraussetzungen
ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgesehen ist. Ein
Schwerpunkt der Betrachtung liegt dabei auf der Frage der sogenannten „Ermessensreduktion
auf Null“). Dargelegt wird weiterhin, dass die Erreichbarkeit des in
den gesetzlichen Regelungen zum Teil unterschiedlich ausgestalteten Rehabilitationsziels
eine wesentliche Voraussetzung der Leistungsgewährung ist. Der Beitrag
schließt mit Überlegungen zu den politischen Strömungen in
den Regelungsbereichen des SGB II und des SGB III, die insbesondere momentan
im Widerspruch zur selbstbestimmten Teilhabe und Ausschöpfung individuellen
Leistungspotentials stehen.
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Forum D Diskussionsbeitrag 3/2007:
„Die Rechtsgrundlagen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Teil 1)“
(Zitiervorschlag: Bieritz-Harder „Die Rechtsgrundlagen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Teil 1)“ in Diskussionsforum D, Beitrag 3/2007 auf www.iqpr.de)
Professor Renate Bieritz-Harder gibt in diesem zweiteiligen Beitrag eine Übersicht über das grundlegende Normengefüge im Recht der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Besonders verdeutlicht wird ausgehend von der Vorschrift des § 7 SGB IX das Verhältnis des übergreifenden Rechts des SGB IX zu den einzelnen Leistungsgesetzen. Im vorliegenden ersten Teil befasst sich die Autorin mit der Geltung der Leistungskataloge des SGB IX. Diese gelten ohne weiteres grundsätzlich für alle Rehabilitationsträger. Im Geltungsbereich des SGB III und SGB II bedarf es angesichts dort zu findender detaillierterer Spezialregelungen einer ausführlicheren Begründung dafür, dass sie auch bei arbeitslosen bzw. erwerbsfähigen hilfebedürftigen Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen sind.
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Forum D Diskussionsbeitrag 2/2007:
„Leistungen zur Teilhabe und Verfahrenspflichten des SGB IX für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II“
(Zitiervorschlag: Welti „Leistungen zur Teilhabe und Verfahrenspflichten des SGB IX für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II“ in Diskussionsforum D, Beitrag 2/2007 auf www.iqpr.de)
Mit diesem Aufsatz trägt PD Dr. Felix Welti zur Klärung einiger Missverständnisse hinsichtlich Zuständigkeiten der diversen in Betracht kommenden Träger für behinderte oder von Behinderung bedrohte Arbeitssuchende nach SGB II. Ausgangspunkt ist die neue Vorschrift des § 6a SGB IX, die jedoch, wie der Autor herausarbeitet, nicht alle Fragen eindeutig klärt, dafür aber neue aufwirft. Wo möglich werden zu diesen Fragen überzeugende Lösungsvorschläge unterbreitet, deren Umsetzung das wichtigste Ziel, die Teilhabe der behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Menschen, wieder ein wenig näher rücken könnte. Wo nicht, liefert der Autor Anregungen für gesetzliche Änderungen.
Forum D Diskussionsbeitrag 1/2007:
„5 Jahre SGB IX – was hat sich bewährt?“
(Zitiervorschlag: Haines „5 Jahre SGB IX – was hat sich bewährt?“ in Diskussionsforum D, Beitrag 1/2007 auf www.iqpr.de)
Auf der iqpr/BAR-Fachtagung „Teilhabepotenziale frühzeitig erkennen und nutzen – betriebliche Eingliederung gestalten“ am 07./08. November in Bonn hat Dr. Hartmut Haines, BMAS, in einem Referat seine Einschätzung dargestellt, was sich nach 5jähriger Geltung im SGB IX bewährt hat. Diesen sehr aufschlussreichen Vortrag, der einen Überblick über die besonders wichtigen Aspekte des SGB IX und seiner Umsetzung liefert, möchten wir mit einer Veröffentlichung im Diskussionsforum gern einer breiteren Leserschaft zugänglich machen. Er befasst sich unter anderem mit dem übergreifenden Präventionsgedanken des SGB IX, der dort verankerten Betonung von Chancen anstelle von Problemen, der Geltung auch für Arbeitssuchende nach SGB II, der noch ausbaufähigen Umsetzung, der gegliederten Trägerlandschaft, die besondere Ausstrahlungswirkung auf die medizinische Heilbehandlung und Rehabilitation und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
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Forum D Diskussionsbeitrag 1/2006:
„Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten der Sozialleistungsträger zur betrieblichen Wiedereingliederung und Prävention“
(Zitiervorschlag: Welti „Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten der Sozialleistungsträger zur betrieblichen Wiedereingliederung und Prävention“ in Diskussionsforum D, Beitrag 1/2006 auf www.iqpr.de)
Während sich die bisher bekannten Foren A, B und C dahingehend entwickelt haben, dass die Beiträge vor allem auf praxisorientierte Vorschläge und Rechtsprechung zu Einzelfragen ausgerichtet waren, soll das neue Forum D eine Plattform bilden für vorrangig wissenschaftliche Betrachtungen zum Recht der Teilhabe und Prävention. Der vorliegende erste Beitrag liefert einen Überblick über die Pflichten der Rehabilitationsträger zu Prävention und betrieblichen Wiedereingliederung und gibt Hinweise für die Richtung, die künftige Forschung auf diesem Gebiet einschlagen sollte.
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