iqpr - Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation

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Arbeit, Assessment, Chancengleichheit, Partizipation, Prävention, Qualität, Rehabilitation

Forum C – Gutachten und Assessment

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Forum C Diskussionsbeitrag 3/2009:
Das Recht auf Befragung eines Sachverständigen, der ein schriftliches Gutachten erstattet hat

(Zitiervorschlag: Gagel „Das Recht auf Befragung eines Sachverständigen, der ein schriftliches Gutachten erstattet hat“, in Diskussionsforum C, Beitrag 3/2009 auf www.iqpr.de)

Das BSG hatte sich in seinem Urteil vom 24.04.2008 (Az. B 9 SB 58/07 B) mit der Frage befasst, inwieweit ein Recht auf ergänzende Befragung eines Sachverständigen in der Berufungsinstanz noch besteht. Zwar geht das BSG hier grundsätzlich davon aus, dass ein Antrag auf Befragung eines Sachverständigen in der Instanz gestellt werden muss, in welcher das Gutachten erstellt wurde. Wurde der Antrag auf ergänzende Anhörung in dieser Instanz jedoch unzutreffend zurückgewiesen, so bleibt das Befragungsrecht auch in der Berufungsinstanz erhalten, sofern der Antrag rechtzeitig wiederholt wurde. Um den prozessualen Anforderungen zu genügen, reicht es aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte zu benennen.
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Forum C Diskussionsbeitrag 2/2009:
Beweisverwertungsverbot wenn gesetzlich vorgeschriebener Hinweis auf ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe gutachterlich erhobener Daten unterlassen wurde

(Zitiervorschlag: Gagel „Beweisverwertungsverbot wenn gesetzlich vorgeschriebener Hinweis auf ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe gutachterlich erhobener Daten unterlassen wurde“ in Diskussionsforum C, Beitrag 2/2009 auf www.iqpr.de)

Das BSG hatte sich in seinem Urteil vom 05.02.2008 (Az.: B 2 U 8/07 R) mit datenschutzrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. Danach führt die Verletzung der Pflicht auf das Widerspruchsrecht nach § 76 Abs. 2 SGB X zu einem Beweisverwertungsverbot des in Rede stehenden Gutachtens. Ein Gutachten ist dabei in jeder Stellungnahme zu sehen, die umfassende, wissenschaftliche Untersuchungen enthalte. Ein solches Beweisverwertungsverbot hat zur Folge, dass Sozialdaten, die im Zusammenhang mit einer Begutachtung ungeachtet der ärztlichen Schweigepflicht in ein Verfahren mit einzubeziehen sind außer Acht gelassen werden müssen. Dies kann aber nur gelten, wenn der Betroffene über sein Widerspruchsrecht nicht belehrt wird. Dies trägt dem informationellen Selbstbestimmungsrecht Rechnung. Zu berücksichtigen ist aus Sicht des Gerichts jedoch, dass nicht jeder Verstoß ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehe, sondern vielmehr eine Güterabwägung zwischen der Rechtsverletzung und dem im Streit stehenden Recht zu erfolgen hat. Dem stimmt der Autor zu und präzisiert das Urteil, indem er sich zu der von Gericht offen gelassenen Frage äußert, wie zu verfahren ist, wenn der zuständige Träger es unterlässt mehrere Ärzte vorzuschlagen.
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Forum C Diskussionsbeitrag 1/2009:
Neue Rechtsprechung zur Bewertung von Behinderungen

(Zitiervorschlag: Gagel „Neue Rechtsprechung zur Bewertung von Behinderungen“ in Diskussionsforum C, Beitrag 1/2009 auf www.iqpr.de)

Der Autor bespricht zwei neuere Entscheidungen des BSG und schließt sich den Aussagen an. Beim ersten Urteil kommt das BSG zu dem Schluss, dass die Feststellung eines GdB nicht abhängig gemacht werden darf von konkreten Vorteilen, die geltend gemacht werden müssten. Ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt nur, wenn offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile vorliegen. Bei der zweiten Entscheidung, hatte das Gericht sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit Übergewicht als Faktor bei der Vergabe des Merkzeichen G in Bezug zur Behinderung stehen kann. Das BSG kommt zum Schluss, dass Übergewicht zu berücksichtigen ist, wenn sie zu einer Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führt.
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Forum C Diskussionsbeitrag 3/2008:
Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung Anmerkung zu BSG, Urteil vom 30.10.2007 – B 2 U 31/06/R –

(Zitiervorschlag: Gagel „Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung“ in Diskussionsforum C, Beitrag 3/2008 auf www.iqpr.de)

Dieser Beitrag behandelt ein Urteil des BSG, dass sich mit Arbeitsunfähigkeit und Dauer der Leistung von Verletztengeld (§ 46 SGB VIII) auseinander zu setzen hatte. Zunächst behandelt das Gericht den Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung. Danach kommt es grundsätzlich auf die zuletzt verrichtete Tätigkeit an, die nicht mehr ausgeübt werden kann. Im Anschluss daran befasst sich das Urteil mit der Dauer, die Verletztengeld ausgezahlt werden muss und macht deutlich, dass es keine zeitliche Begrenzung für die Leistung gibt. Allein wegen Zeitablauf kommt eine Beendigung der Leistung nur in Betracht, wenn mit einem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und der Verletzte keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erlangt. Der Autor stimmt dem Urteil, dass sich in seinen Gründen auf eine frühere Entscheidung beruft (B 2 U 4/04) in vollem Umfang zu und geht in seinem Beitrag darüber hinaus näher auf eine etwaige Prognoseentscheidung bei der Ermittlung der Arbeitsunfähigkeit ein. Dieser stellt er die in der Renten- und Arbeitslosenversicherung benutzten Abstufungen bei Fragen zur Beendigung des Arbeitslebens gegenüber die dem Beitrag angehängt sind.
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Forum C Diskussionsbeitrag 2/2008:
Anspruch der Beteiligten auf ergänzende Anhörung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens

(Zitiervorschlag: Gagel „Anspruch der Beteiligten auf ergänzende Anhörung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens“ in Diskussionsforum C, Beitrag 2/2008 auf www.iqpr.de)

Dieser Beitrag befasst sich mit dem Recht Beteiligter Sachverständige die Gutachten erstellen zu ergänzenden Ausführungen aufzufordern. Das im Beitrag besprochene Urteil des BSG hatte sich mit dem Amtsermittlungsgrundsatz, der freien Beweiswürdigung der Gerichte und dem rechtlichen Gehör dem gegenüber auseinander zu setzen. Es stellt ausdrücklich fest, dass dem Anspruch auf rechtliches Gehör, wie § 62 SGG bestimmt, der Vorzug zu geben ist. Das Urteil beschreibt dabei den Umfang den der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst. Jeder Beteiligte hat das Recht auf Erläuterung des Gutachtens durch einen Sachverständigen ohne vorherigen Beweisantrag. Dem stimmt der Autor in vollem Umfang zu und stellt das im Urteil beschriebene Verhältnis von richterlicher Beweiswürdigung und Fragerecht der Beteiligten nochmals deutlich heraus und fasst am Ende des Beitrags mögliche Fallkonstellationen zusammen bei der es eines Beweisantrages bedarf.
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Forum C Diskussionsbeitrag 1/2008:
„Erwerbslebenskunde“ des ärztlichen Gutachters

(Zitiervorschlag: Weber „Erwerbslebenskunde“ des ärztlichen Gutachters“ in Diskussionsforum C, Beitrag 1/2008 auf www.iqpr.de)

Dieser Beitrag befasst sich mit der sozialmedizinischen Begutachtung insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Autor zeigt auf, dass es bei der Beurteilung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben für den gerichtlich beauftragten Gutachter unerlässlich ist, die konkreten Umstände auf dem Arbeitsmarkt zu kennen. Skizziert wird das Aufgabenfeld eines ärztlichen Gutachters von der Untersuchung des Betroffenen bis hin zur Feststellung des körperlichen und/oder geistigen Leistungsvermögens. In dem Zusammenhang weist der Autor auf die nicht hinreichend konkretisierten Begriffe der Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und ihre Rolle für die Entscheidungsfindung des Gutachters hin. Über eine Vorabkontrolle hinaus, die ihre Berechtigung in den §§ 407a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 404a Abs. 2 ZPO findet, fordert der Autor einen kritischen Umgang der ärztlichen Gutachter und Gerichte mit gerichtlichen Beweisfragen.
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Forum C Diskussionsbeitrag 3/2007:
Die „außergewöhnliche Gehbehinderung“ in § 6 Abs.1 Nr. 14 StVG

(Zitiervorschlag: Gagel „Die „außergewöhnliche Gehbehinderung“ in § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG“ in Diskussionsforum C, Beitrag 3/2007 auf www.iqpr.de)

Anlässlich eines aktuellen Urteils des BSG setzt sich dieser Beitrag mit den Voraussetzungen für die Eintragung des Merkzeichens „aG“ im Schwerbehindertenausweis nach § 69 Abs. 4 SGB IX i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG und § 3 Abs. 1 Nr. 1 SchwbAwVO (Schwerbehindertenausweisverordnung) auseinander. Das BSG hat unter anderem betont, dass eine Voraussetzung ist, dass der behinderte Mensch sich außerhalb seines Kraftfahrzeugs nur unter großer Anstrengung oder mit fremder Hilfe bewegen kann. Des weiteren spricht nach Auffassung des Gerichts die Erforderlichkeit von Pausen nur dann für eine große Anstrengung, wenn seine Erschöpfung derjenigen von behinderten Menschen entspricht, die unter den Einschränkungen leiden, die in der VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO) genannt sind. In seiner Besprechung stimmt der Autor diesem Ansatz zu und schlägt eine Vorgehensweise vor, mit der die Voraussetzungen des Merkzeichens aG unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der VwV-StVO und der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht Stand 2005 – in der Praxis leichter geprüft werden können.
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Forum C Diskussionsbeitrag 2/2007:
Funktionsweise und Bedeutung der Begutachtung mit ERGOS in der Rentenversicherung

(Zitiervorschlag: Gagel, Schian, M. „Funktionsweise und Bedeutung der Begutachtung mit ERGOS in der Rentenversicherung“ in Diskussionsforum C, Beitrag 2/2006 auf www.iqpr.de)

In diesem Beitrag befassen wir uns mit den Vorzügen der ERGOS-basierten Begutachtung bei der Beurteilung der Frage der Erwerbsminderung. Die grundlegenden Anforderungen an die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung werden dargestellt, die hinlänglich bekannten Probleme herkömmlicher Gutachten hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und der häufig intransparenten Beurteilungsgrundlagen herausgearbeitet. Nach einer kurzen Vorstellung des ERGOS-Systems folgt eine detaillierte Schilderung der sich im Hinblick auf die genannten Anforderungen an Probleme der sozialmedizinischen Beurteilung ergebenden deutlichen Vorteile der ERGOS-basierten Begutachtung, die zwar nicht alle, aber wesentliche Hürden überwinden kann.

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Forum C Diskussionsbeitrag 1/2007:
Anforderungs- und patientenorientiertes Assessment in der medizinischen Rehabilitation

(Zitiervorschlag: Alles „Anforderungs- und patientenorientiertes Assessment in der medizinischen Rehabilitation“ in Diskussionsforum C, Beitrag 3/2006 auf www.iqpr.de)

Torsten Alles stellt in diesem Beitrag das praktisch erprobte und evaluierte Assessmentkonzept APTEI-med (Assessmentprozedur zur Förderung der Teilhabe – Einsatzbereich: medizinische Rehabilitation) vor. Dieses Konzept ist die Antwort auf den Bedarf an einem verbreitungsfähigen anforderungsorientierten Assessmentkonzept für die medizinische Rehabilitation, mit dem das in der medizinischen Rehabilitation nach wie vor bestehende Potential zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben genutzt werden kann. Neben den inhaltlichen Fragestellungen anforderungsorientierter medizinischer Rehabilitation werden im Rahmen von APTEI-med auch die üblichen personellen Ressourcen und räumlichen Ausstattungen medizinischer Rehabilitationseinrichtungen mit berücksichtigt.
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Forum C Diskussionsbeitrag 3/2006:
Anerkennung psychischer Störungen als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung - Anmerkung zu BSG, Urteil vom 9.5.2006 – B 2 U 1/05 R -

(Zitiervorschlag: Gagel „Anerkennung psychischer Störungen als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung - Anmerkung zu BSG, Urteil vom 9.5.2006 – B 2 U 1/05 R -“ in Diskussionsforum C Beitrag 3/2006 auf www.iqpr.de)

Der vorliegende Beitrag stellt ein besonders lehrreiches Urteils des BSG zur Anerkennung psychischer Störungen als Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung vor. Das BSG hat in diesem Urteil den bisherigen Stand der Rechtsprechung zu diesem Thema hier zusammengefasst und gibt eine Fülle von Fundstellen an, mit deren Hilfe der Anwender weiteren Einzelfragen nachgehen kann. Besonders nützlich ist zudem, dass das Gericht noch einmal geradezu lehrbuchartig die einzelnen vorzunehmenden Prüfungsschritte darstellt den Begriff des Arbeitsunfalls sowie die in der gesetzlichen Unfallversicherung angewandte Kausalitätslehre umfassend erläutert.
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Forum C Diskussionsbeitrag 2/2006:
Voraussetzungen für eine Dauerrente wegen Erwerbsminderung

(Zitiervorschlag: Gagel „Voraussetzungen für eine Dauerrente wegen Erwerbsminderung“ in Diskussionsforum C, Beitrag 2/2006 auf www.iqpr.de)

Das BSG hat in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 29.03.2006 B 13 RJ 31/05 R) zu den Voraussetzungen für die Erbdingung einer Dauerrente wegen Erwerbsminderung entschieden. Der Beitrag setzt sich zum Teil kritisch mit den Erwägungen des BSG auseinander. Es wird insbesondere die These vertreten, dass schon bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Behebung der Erwerbsminderung die Frage einer Mitwirkungspflicht nach § 65 SGB I unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit geprüft werden muss. So ist nach hier vertretener Auffassung zu untersuchen, ob den Versicherten eine Pflicht zur Mitwirkung an einer anerkannten und aus rein medizinischer Sicht wahrscheinlich zur Behebung der Erwerbsminderung führenden Behandlung trifft.
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Forum C Diskussionsbeitrag 1/2006:
Erwerbsfähigkeit als Schlüsselbegriff der Arbeitsmarktreform, insbesondere im SGB II

(Zitiervorschlag: Rixen „Erwerbsfähigkeit als Schlüsselbegriff der Arbeitsmarktreform, insbesondere im SGB II“ in Diskussionsforum A, Beitrag 5/2006 auf www.iqpr.de)

PD Dr. Stephan Rixen hat sich in einem Vortrag auf dem 5. Kölner Sozialrechtstag dezidiert mit der Bedeutung des Begriffs “Erwerbsfähigkeit“ auseinandergesetzt. Sein Vortragsmanuskript hat er uns zur Veröffentlichung im Diskussionsforum zur Verfügung gestellt. Er beleuchtet u.a. die Systemrelevanz des Begriffes, die gesetzlichen Voraussetzungen sowie Fragen zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit. Der Inhalt des Beitrags wird in Form von Thesen in einer gesonderten Darstellung wiedergegeben, der Volltext ist als eigener Text verfügbar.

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Forum C Diskussionsbeitrag Nr. 4/2005:
Was darf ein Arzt, der vom Arbeitgeber mit der Begutachtung der Arbeitsfähigkeit beauftragt wird, an den Arbeitgeber rückmelden


(Zitiervorschlag: Dalitz „Was darf ein Arzt, der vom Arbeitgeber mit der Begutachtung der Arbeitsfähigkeit beauftragt wird, an den Arbeitgeber rückmelden“ in Diskussionsforum C, Info Nr. 4/2005) auf www.iqpr.de)

Ein Arzt eines BfW wird von einem Arbeitgeber beauftragt die Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers zu beurteilen. Es soll hierfür ein Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes erhoben und sodann aufgrund einer Untersuchung ein Fähigkeitsprofil des Arbeitnehmers erstellt werden. Der beauftragte Arzt stellte an uns die Frage, was er, insbesondere in Bezug auf die ärztliche Schweigepflicht und den Datenschutz, zu beachten hat.
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Forum C Diskussionsbeitrag Nr. 3/2005:
Prozessuale Voraussetzungen für die Durchsetzung der ergänzenden Anhörung eines Sachverständigen


(Zitiervorschlag: Gagel „Prozessuale Voraussetzungen für die Durchsetzung der ergänzenden Anhörung eines Sachverständigen“ in Diskussionsforum C Beitrag 3/2005 auf www.iqpr.de)

Dr. Alexander Gagel bespricht in diesem Beitrag einen Beschluss des BSG zur Durchsetzung der ergänzenden Anhörung eines Sachverständigen. Der Beschluss zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen diesbezügliche Anträge sachlich berechtigt sind. Zugleich wird herausgestellt, welche Verfahrensschritte unternommen werden müssen, damit der Antrag Erfolg haben kann. Der entsprechende Antrag muss zumindest in der ersten Instanz schon gestellt worden sein. Dazu reicht, so das Gericht, Schriftform grundsätzlich aus, eine Wiederholung in der mündlichen Verhandlung ist nicht erforderlich. Anders ist dies im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde zu beurteilen.
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Forum C Diskussionsbeitrag Nr. 2/2005:
Überlegungen zu den Anforderungen an Rentengutachten und den daraus resultierenden Folgerungen für die Abfassung von Beweisbeschlüssen - persönliches Resümee aus dem Dialog zwischen Richtern und medizinischen Sachverständigen am 1./2.12. 2004 in Kassel von Dr. Alexander Gagel


(Zitiervorschlag: Gagel „Überlegungen zu den Anforderungen an Rentengutachten und den daraus resultierenden Folgerungen für die Abfassung von Beweisbeschlüssen“ in Diskussionsforum C, Info Nr. 2/2005) auf www.iqpr.de)

Bei dem Dialog zum Thema „Möglichkeiten und Nutzen des Einsatzes von Profilvergleichsverfahren“ wurde unter anderem deutlich, dass die Schnittstelle zwischen Richtern und Sachverständigen, die sich schriftlich im Beweisbeschluss widerspiegelt, oft nicht befriedigend definiert wird.

Wir haben uns daher dieser Aufgabe angenommen und nachfolgend 1. ein gedankliches Gerüst eines Rentengutachtens erarbeitet, 2. die besonderen Schwierigkeiten bei Erwerbsminderungsrentengutachten beleuchtet, 3. einen typischen Beweisbeschluss anhand eines Beispiels analysiert, 4. einen ersten Lösungsansatz ausgearbeitet und schließlich 5. einige Hinweise für die Durchführung der Begutachtung angemerkt.

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Forum C Diskussionsbeitrag Nr. 1/2005 :
„Classification“ - Nutzbarkeit der Diagnoseschlüssel der ICD


(Zitiervorschlag: Gagel „Classification - Nutzbarkeit der Diagnoseschlüssel der ICD“ in Diskussionsforum C, Beitrag C 1/2005 auf www.iqpr.de.)

Anhand einer Entscheidung wird die Bedeutung der ICD bei der Begutachtung und die Grenzen der richterlichen Beurteilung besprochen.
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Forum C Diskussionsbeitrag Nr. 7/2004 :
Anforderungen an die Mitwirkung des beauftragten Gutachters bei Erstellung eines Gutachtens


(Zitiervorschlag: Gagel „Anforderungen an die Mitwirkung des beauftragten Gutachters bei Erstellung eines Gutachtens“ in Diskussionsforum C, Beitrag C 7/2004 auf www.iqpr.de.)

Anhand zweier Entscheidungen wird der aktuelle Stand der BSG-Rechtsprechung bezüglich der Frage erläutert, in welchem Maß der beauftragte Gutachter an der Erstellung des Gutachtens mitwirken muss. Nach diesen Entscheidungen darf der unverzichtbare Kern der Gutachtertätigkeit, zu dem bei psychiatrischen Gutachten regelmäßig das persönliche explorierende Gespräch zählt, nicht delegiert werden. § 407a Abs. 2 Satz 2 ZPO, demgemäß Art und Umfang der Delegation des Gutachtensauftrags an andere Mitarbeiter kenntlich zu machen sind, ist zudem keine bloße Ordnungsvorschrift, sondern dient dazu, den Beteiligten die Überwachung der zulässigen Delegation zu ermöglichen. Ein Verstoß gegen diese Offenlegungspflicht führt u.U. zur Unverwertbarkeit des Gutachtens.
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Forum C Diskussionsbeitrag Nr. 6/2004 :
Die „unverzügliche Feststellung“ des Rehabilitationsbedarfs - Zeitvorgaben des SGB IX (§ 14 Abs. 2) und sozialmedizinische Sachaufklärung


(Zitiervorschlag: Cornelia Schäfer „Die ‚unverzügliche Feststellung‘ des Rehabilitationsbedarfs - Zeitvorgaben des SGB IX (§ 14 Abs. 2) und sozialmedizinische Sachaufklärung“ in Diskussionsforum C, Beitrag 6/2004 auf www.iqpr.de)

Dieser Beitrag gibt einen Vortrag wieder, den Frau Dr. med. Cornelia Schäfer (LVA Schleswig-Holstein) bei den diesjährigen Nordischen Sozialrechtstagen in Schleswig gehalten hat. Anhand einer stichprobenhaften Aktenanalyse werden Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung der Fristenregelungen des § 14 SGB IX aus Sicht der gutachterlichen Praxis aufgezeigt.
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Forum C Diskussionsbeitrag Nr. 5/2004:
Profilvergleichsverfahren - Ergebnisse des Abschlussberichts der SOMEKO


(Zitiervorschlag: Abschlussbericht der Kommission zur Weiterentwicklung der Sozialmedizin in der gesetzlichen Rentenversicherung - SOMEKO - (2004), DRV-Schriften Band 53)

In Vorbereitung auf den Expertendialog am 01/02. Dezember in Kassel werden in diesem Beitrag einzelne Profilvergleichsverfahren anhand von Auszügen aus dem im März 2004 erschienenen SOMEKO-Bericht näher vorgestellt. Der SOMEKO-Bericht gibt einen Überblick über den Aufbau der Systeme ERGOS, EFL nach Isernhagen und IMBA, und nimmt aus Sicht der Rentenversicherung eine Bewertung für die sozialmedizinische Begutachtung vor. Er bietet sich somit als erster Einstieg in die Materie der Profilvergleichsverfahren an.
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Forum C Diskussionsbeitrag Nr. 3/2004:
Abgleich von Leistungsprofil und Anforderungsprofil bei Verweisung auf eine bestimmte Tätigkeit und nochmals zur Zusammenarbeit von Richtern und Gutachtern


(Zitiervorschlag: Gagel „Abgleich von Leistungsprofil und Anforderungsprofil bei Verweisung auf eine bestimmte Tätigkeit und nochmals zur Zusammenarbeit von Richtern und Gutachtern“ in Diskussionsforum C, Info Nr. 3/2004) auf www.iqpr.de

Gegenstand dieses Info`s ist ein Urteil des BSG vom 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R - das nochmals deutlich die Fragenkomplexe herausstellt, nach denen sich die Beurteilung der Leistungsfähigkeit in Bezug auf eine bestimmte Verweisungstätigkeit zu richten hat. Aus diesen Fragenkomplexen ergeben sich die Anforderungen, die an eine Gesamtbeurteilung in einem Gutachten zu stellen sind, und die hiernach bestehende Verpflichtung des Gutachters mit den beauftragenden Richtern Kontakt aufzunehmen, wenn die eigene Sachkunde nicht ausreicht bzw. Vorfragen zu klären sind. Nur so wird den beauftragenden Richtern die Gelegenheit gegeben, Vorfragen zu klären bzw. weitere oder andere Gutachter zu beauftragen und somit alle zu begutachtenden Fragen frühzeitig geklärt zu erhalten.
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Forum C Info Nr. 2/2004:
Zur Problematik von Aktengutachten


(Zitiervorschlag: Gagel „Zur Problematik von Aktengutachten“ in Gagel/Schian, Diskussionsforum C, Info Nr. 2/2004 auf www.iqpr.de)

Anlass der erneuten Beschäftigung mit Aktengutachten ist eine Enscheidung des BSG vom 18.09.2003 - B 9 V 62/02 B - die deutlich macht, dass es notwendig erscheint, auf Ermittlungsmängel die durch Gutachten nach Aktenlage entstehen können, erneut hinzuweisen. Besondere Bedeutung erhält das Begutachtungsgespräch durch die Notwendigkeit, nach § 8 I SGB IX bei Verfahren auf Sozialleistungen die bei einem Rehabilitationsträger anhängig sind, umfassend die Erfolgsaussichten von Leistungen zur Teilhabe zu überprüfen.
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Forum C Info Nr. 1/2004:
Abstimmungsprobleme zwischen Gerichten und Sachverständigen


(Zitiervorschlag: Gagel „Abstimmungsprobleme zwischen Gerichte und Sachverständigen“ in Gagel/Schian, Diskussionsforum C, Info Nr. 1/2004 auf www.iqpr.de)

Das Info beschäftigt sich mit dem notwendigen Untersuchungsumfang bei der Prüfung, ob ein Lungenemphysem vorliegt. Zudem beschäftigt es sich mit der erforderlichen Abstimmung zwischen Gericht und Sachverständigen, insbesondere wenn der Sachverständige mit einem Gutachten nach Aktenlage beauftragt ist, die Aktenlage für die Beantwortung der Frage aber nicht ausreichen ist.
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Forum C Info Nr. 12/2003:
Aussagen zur Begutachtung somatoformer Schmerzstörungen


(Zitiervorschlag: Gagel und Schneider „Aussagen zur Begutachtung somatoformer Schmerzstörungen“ in Gagel/Schian, Diskussionsforum C, Info Nr. 12 auf www.iqpr.de)

Das Info stellt Aussagen des Bundessozialgerichts zur Begutachtung somatoformer Schmerzstörungen zur Diskussion. Ergänzt wird der Beitrag durch die Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Dr. Schneider - Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin am Zentrum für Nervenheilkunde der Universität Rostock. Er stellt seine Ansicht über Standards der Begutachtung von Schmerzzuständen vor und diskutiert die Frage, welche fachärztliche Qualifikation für ihre Beurteilung erforderlich ist.
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Forum C Info Nr. 11/2003:
Streiflichter aus den 16. Heidelberger Gesprächen


(Zitiervorschlag: Gagel „Streiflichter aus den 16. Heidelberger Gesprächen“ in Gagel/Schian, Diskussionsforum C, Info Nr. 11 auf www.iqpr.de)

Das Info betrachtet zwei thematische Schwerpunkte der Tagung vom 10. und 11. September 2003 - die Auswahl der Gutachter und die Möglichkeiten und Risiken einer Begutachtung nach Aktenlage - vor dem Hintergrund der Anforderungen des § 8 SGB IX.
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Forum C Info Nr. 10/2003:
Auswirkungen des SGB IX auf Gutachtensaufträge und Begutachtung


Das Info fasst die Beiträge der vom iqpr durchgeführten Veranstaltung, Dialog zwischen Richtern und medizinischen Sachverständigen zum Thema: Auswirkungen des SGB IX auf Gutachtensaufträge und Begutachtung' vom 27./28. März 2003 zusammen.
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Forum C Info Nr. 9/2003:
Entscheidungen des Bundessozialgerichts zum Verhältnis von Diagnose und Leistungsbeurteilung


(Zitiervorschlag: Gagel „Entscheidungen des Bundessozialgerichts zum Verhältnis von Diagnose und Leistungsbeurteilung“ in Gagel/Schian, Diskussionsforum C, Info Nr. 9 auf www.iqpr.de)

Das bereits in Forum C - Info Nr. 5 und 6 beleuchtete Verhältnis von Leistungs- und Krankheitsdiagnostik wird anhand eines Urteils vom Bundessozialgericht erneut aufgegriffen und am Beispiel der Fibromyalgie konkretisiert.
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Forum C Info Nr. 8/2003:
Auswirkungen der §§ 8 und 14 SGB IX im Sozialgerichtsprozess


(Zitiervorschlag: Kummer „Auswirkungen der §§ 8 und 14 SGB IX im Sozialgerichtsprozess“ in Gagel/Schian, Diskussionsforum C, Info Nr. 8 auf www.iqpr.de)

Die Thesen von Herrn Kummer - Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. - zu den Auswirkungen der §§ 8 und 14 SGB IX im Sozialgerichtsprozess geben wertvolle Denkanstöße für alle Beteiligten, die mit der Bearbeitung und Beurteilung von Erwerbsminderungsrentenverfahren betraut sind.
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Forum C Info Nr. 7/2003:
Ein interessanter Fall der Typisierung von Norm-Inhalten


(Zitiervorschlag: Gagel „Ein interessanter Fall der Typisierung von Norm-Inhalten“ in Gagel/Schian, Diskussionsforum C, Info Nr. 7 auf www.iqpr.de)

Anhand eines Urteils des Bundessozialgerichts zur Berufskrankheit wird die Bedeutung des Mainz-Dortmunder-Dosis-Modells hervorgehoben und damit ein Beispiel gegeben, wie eine von Seiten der Unfallversicherungsträger einheitlich angewandte praktikable Typisierung unbestimmte Rechtsbegriffe konkretisieren kann.
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Forum C Info Nr. 6/2003:
Stellenwert der Leistungsfähigkeit in der Pflegeversicherung


(Zitiervorschlag: Seeger mit Anm. Gagel und Nellessen „Stellenwert der Leistungsfähigkeit in der Pflegeversicherung“ in Gagel/Schian, Diskussionsforum C, Info Nr. 6 auf www.iqpr.de)

Bezugnehmend auf Forum C - Info Nr. 5 stellt Herr Prof. Dr. Seger - Leitender Arzt des MDK Niedersachsen - heraus, dass das sozialmedizinische Konstrukt bzw. Beurteilungskriterium zur Pflegebedürftigkeit eindeutig der Hilfebedarf und nicht die Leistungsfähigkeit ist.
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Forum C Info Nr. 5/2003:
Stellenwert der Leistungsdiagnostik bei der sozialmedizinischen Begutachtung


(Zitiervorschlag: Gagel und Nellessen „Stellenwert der Leistungsdiagnostik bei der sozialmedizinischen Begutachtung“ in Gagel/Schian, Diskussionsforum C, Info Nr. 5 auf www.iqpr.de)

Der Stellenwert der Leistungsdiagnostik wird durch die diesbezüglich gesetzlichen Anforderungen (SGB III, SGB VI, SGB IX, SGB XI) untermauert. Im Folgenden wird das Verhältnis von Leistungs- und Krankheitsdiagnostik beschrieben und die Notwendigkeit von Anforderungsprofilen betont, an denen das Konstrukt der Leistungsfähigkeit orientiert werden muss.
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Forum C Info Nr. 4/2003:
Kriterien zur Indikationsstellung der psychosomatischen Begutachtung im Sozialrechtsverfahren


(Zitiervorschlag: Schneider „Kriterien zur Indikationsstellung der psychosomatischen Begutachtung im Sozialrechtsverfahren“ in Gagel/Schian, Diskussionsforum C, Info Nr. 4 auf www.iqpr.de)

Herr Prof. Dr. Dr. Schneider - Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin am Zentrum für Nervenheilkunde der Universität Rostock - stellt vier Hauptkriteriengruppen zur Indikationsstellung der psychosomatischen Begutachtung vor, die im Rahmen einer Leitlinienentwicklung erstellt wurden. Sie dienen als Entscheidungshilfen für die behandelnden Ärzte, für ärztliche Gutachter anderer Fachrichtungen aber auch für Sozialrichter oder Rechtsanwälte. Auf eine entsprechende Veranstaltung wird hingewiesen.
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Forum C Info Nr. 3/2003:
Rechtsfragen zu § 14 SGB IX


(Zitiervorschlag: Gagel „Rechtsfragen zu § 14 SGB IX“ in Gagel/Schian, Diskussionsforum C, Info Nr. 3 auf www.iqpr.de)

Im ersten Teil wird das Verhältnis von § 14 SGB IX zu § 43 SGB I und das Verhältnis von § 14 Abs. 5 Satz 5 SGB IX zu § 96 Abs. 1 SGB X erörtert (siehe auch SGB IX Info Nr. 5). Der zweite Teil gibt eine Zusammenfassung des Aufsatzes von Dr. Gagel und Dr. Schian (beide iqpr) über „Die Dominanz der Rehabilitation bei Bearbeitung und Begutachtung in Rentenverfahren - zugleich ein Ansatz zur besseren Bewältigung der Anforderungen des § 43 SGB VI“ wieder (aus: Die Sozialgerichtsbarkeit (2002), S. 529 ff.).
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Forum C Info Nr. 2/2003:
Veranstaltungshinweis


Das Info gibt einen Veranstaltungshinweis auf den vom iqpr durchgeführten Dialog zwischen Richtern und medizinischen Sachverständigen zum Thema: Auswirkungen des SGB IX auf Gutachtensaufträge und Begutachtung vom 27./28. März 2003.
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Forum C Info Nr. 1/2003:
Folgerungen aus § 8 SGB IX


(Zitiervorschlag: Gagel „Folgerungen aus § 8 SGB IX“ in Gagel/Schian, Diskussionsforum C, Info Nr. 1 auf www.iqpr.de)

Die Folgerungen aus § 8 SGB IX für Gutachtensaufträge werden umrissen. Unabhängig von der beantragten Sozialleistung ist in erster Linie zu klären, für welche Leistungen zur Teilhabe bei dem Versicherten ein Bedarf besteht. Unter Verweis auf die ICF wird ein grobes Raster für die Abfolge der Fragestellungen bei Begutachtungen skizziert.
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