Historie
Auf der Grundlage eines internationalen Forschungsprogramms zur Wiedereingliederung Behinderter an den Arbeitsplatz hat die International Labour Organization (ILO) im Jahre 2001 den „Leitfaden zum Management von Behinderung am Arbeitsplatz“ formuliert (verfügbar als PDF (29 Seiten; 82 KB). In Kanada hat das National Institute of Disability Management and Research
(NIDMAR) den Disability Management-Ansatz forciert und praktisch weiterentwickelt.
Die wichtigsten Bausteine dieser Weiterentwicklung sind:
- Auditierung und Zertifizierung von Unternehmen nach einem standardisierten Verfahren (CBDMA™)
- Die Ausbildung und Prüfung zum Disability Manager (CDMP™)
- Die internationale Qualitätssicherung und Standardisierung ( IDMSC™)
In Deutschland trafen diese Entwicklungen auf das seit Mitte 2001 geltende Recht zur Sicherung der Eingliederung. Gemäß § 84 Abs.2 SGB IX sind Betriebe zu einem „betrieblichen Eingliederungsmanagement“ verpflichtet, wenn Beschäftigte länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Engagierte Betriebe können nach § 84 Abs. 3 SGB IX Prämien oder einen Bonus erhalten.
Aktuelle juristische Diskussionen finden sie im Forum Schwerbehindertenrecht und Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Informationen zur Aus- und Weiterbildung in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(HVBG)
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an info@iqpr.de
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