Betriebliches Eingliederungsmanagement
Mit der seit 01.05.2004 geltenden Neufassung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt worden. Nunmehr muss der Arbeitgeber nach sechs Wochen zusammenhängender oder unterbrochener Arbeitsunfähigkeit innerhalb der letzten zwölf Monate aktiv werden und mit Zustimmung des/der Beschäftigten gemeinsam mit weiteren betrieblichen Akteuren Möglichkeiten zur Überwindung/Vermeidung von Arbeitsunfähigkeit und zur Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses klären. Die Vorschrift gilt für alle Beschäftigten. § 84 Abs. 2 SGB IX gilt auch für alle Betriebe.
Der im Gesetz vorgesehene Verantwortliche ist der Arbeitgeber. Dieser muss nicht zwingend selbst tätig werden, sondern kann seine Pflichten auch delegieren, solange die Erfüllung sichergestellt ist. Diese Pflichten sind:
- Kontaktaufnahme mit dem/der betroffenen Beschäftigten nach sechs Wochen kumulierter oder zusammenhängender Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten
- Laufende Einbindung und Aufklärung des/der Beschäftigten; diese/r muss jedem weiteren Schritt zustimmen
- Hinzuziehung der Interessenvertretung nach § 93 SGB IX sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung
- Bei Bedarf: Hinzuziehung des Betriebsarztes
- Bei Bedarf: Kooperation mit externen Partnern wie z. B. den Sozialversicherungsträgern oder den Integrationsämtern
Durch zahlreiche Projekte (EIBE
, Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, 8-Punkte-Plan und Diskussionsforum SGB IX) konnten wir umfassende Erfahrungen sammeln und Erkenntnisse gewinnen.
- Praxishilfen und Dokumente zum Datenschutz (PDF-Broschüre; 44 Seiten; 628 KB)
- Datenschutzkonzept – Datenschutz im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach SGB IX (PDF-Broschüre; 23 Seiten; 795 KB)
- Betriebsvereinbarung „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ nach SGB IX (PDF-Broschüre; 20 Seiten; 142 KB)
- Bericht zur Umsetzung von EIBE (PDF-Broschüre; 93 Seiten; 1,17 MB)
Im Rahmen des Teilhabeprojektes haben wir außerdem ein Auditierungskonzept für das betriebliche Eingliederungsmanagement (PDF-Broschüre; 20 Seiten; 2,5 MB) entwickelt.
Brauchen Sie Hilfe bei der Umsetzung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements? Wir unterstützen Sie gerne z. B. beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung, bei der Implementierung von Prozessen, Aufbau eines Dokumentationssystems, Evaluation des betrieblichen Eingliederungsmanagements, Schulung von Führungskräften etc.
Ansprechpartner:
Matthias Mozdzanowski (Geschäftsführer), E-Mail: mozdzanowski@iqpr.de
Harald Kaiser (Projektleiter Gesunde Arbeit), E-Mail: kaiser@iqpr.de
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Unternehmen
Betriebliches Gesundheits- management
Betriebliches Eingliederungs- management