iqpr - Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation

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Arbeit, Assessment, Chancengleichheit, Partizipation, Prävention, Qualität, Rehabilitation

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mit der seit 01.05.2004 geltenden Neufassung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt worden. Nunmehr muss der Arbeitgeber nach sechs Wochen zusammenhängender oder unterbrochener Arbeitsunfähigkeit innerhalb der letzten zwölf Monate aktiv werden und mit Zustimmung des/der Beschäftigten gemeinsam mit weiteren betrieblichen Akteuren Möglichkeiten zur Überwindung/Vermeidung von Arbeitsunfähigkeit und zur Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses klären. Die Vorschrift gilt für alle Beschäftigten. § 84 Abs. 2 SGB IX gilt auch für alle Betriebe.

Der im Gesetz vorgesehene Verantwortliche ist der Arbeitgeber. Dieser muss nicht zwingend selbst tätig werden, sondern kann seine Pflichten auch delegieren, solange die Erfüllung sichergestellt ist. Diese Pflichten sind:

Durch zahlreiche Projekte (EIBE , Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, 8-Punkte-Plan und Diskussionsforum SGB IX) konnten wir umfassende Erfahrungen sammeln und Erkenntnisse gewinnen.

Im Rahmen des Teilhabeprojektes haben wir außerdem ein Auditierungskonzept für das betriebliche Eingliederungsmanagement (PDF-Broschüre; 20 Seiten; 2,5 MB) entwickelt.

Brauchen Sie Hilfe bei der Umsetzung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements? Wir unterstützen Sie gerne z. B. beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung, bei der Implementierung von Prozessen, Aufbau eines Dokumentationssystems, Evaluation des betrieblichen Eingliederungsmanagements, Schulung von Führungskräften etc.

Ansprechpartner:
Matthias Mozdzanowski (Geschäftsführer), E-Mail: mozdzanowski@iqpr.de
Harald Kaiser (Projektleiter Gesunde Arbeit), E-Mail: kaiser@iqpr.de